Im Durchschnitt wird in Deutschland bei innerbetrieblichen Notfällen lediglich in 15% der Fälle Erste Hilfe durch betriebliche Ersthelfer geleistet.
Dies hat oft folgenschwere Auswirkungen auf das Wohlbefinden oder verringert sogar die Überlebenschancen des Betroffenden.
Jedes Unternehmen ist nach dem Arbeitsschutzgesetz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung dazu verpflichtet, bereits ab dem ersten Angestellten mindestens einen Ersthelfer auszubilden und bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
als betrieblichen Ersthelfer auszubilden und diese im Abstand von max. zwei Jahren fortzubilden (siehe DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" §26). Abweichungen gibt es bei Personengruppen, bei denen Erste Hilfe zum Hauptberuf gehört, z.B. bei Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in.
Dabei ist hervorzuheben, dass die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb zu jeder Zeit zur Verfügung stehen muss, unbeeinflusst von Abwesenheit der Angestellten,
z.B. durch Urlaub, Krankheit oder Schichtdienst. Fällt bei einer Überprüfung durch die Berufsgenossenschaft auf, dass nicht genügend Ersthelfende im Betrieb zur Verfügung stehen, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro pro Betriebsstätte.
Die Kursgebühren für die Aus- und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer übernimmt in den allermeisten Fällen:
- die Berufsgenossenschaft und somit der gesetzliche Unfallversichererungsträger. Für die Beantragung des Kurses und Überprüfung der Kostenübernahme halten Sie bitte Ihre Betriebsstättennummer des jeweiligen Unternehmens bereit.
Als anerkannte Stelle für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer kümmere ich mich für Sie um die Anmeldung und Zertifizierung in Abstimmung mit Ihrer Berufsgenossenschaft und stehe Ihnen bei Fragen jeder Zeit zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit ab einer Personenzahl von mindestens 10 Teilnehmern eine Firmeninterne Inhouse-Schulung in Ihren Räumlichkeiten durchzuführen. Dabei kann stets auf Ihre individuellen Themenwünsche zu besonderen Notfallsituationen eingegangen werden, damit Ihre Mitarbeiter optimal auf mögliche Notfälle vorbereitet sind.
Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle (BGG/GUV-G 948) ausgebildet worden sind oder eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung vorweisen können.
9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (6,75 Zeitstunden mit Pausen = 7,5 Stunden)
ab Januar 2023: 45€ Teilnehmer (sofern nicht durch BG oder GUV getragen)
anerkannt nach StVO FeV§19 und DGUV Grundsatz 304-001
Dieser Kurs ist zugelassen gemäß der Straßenverkehrsordnung §19 FeV und somit auch geeignet für Berufskraftfahrer, Führerscheinanwärter und -wiedererlanger jeden Alters und aller Führerscheinklassen. Gleichzeitig ist es der richtige Kurs für angehende Übungs- und Gruppenleiter, Sportrainer, Rettungsschwimmer und Feuerwehrleute.
Nur ca. 14% der deutschen Bevölkerung schätzen ihre Kenntnisse in der Ersten-Hilfe als ausreichend ein (Quelle: Bußgeldkatalog.org). Daher besteht akuter Handlungsbedarf!
Festgelegte Themeninhalte meiner Kurse sind:
Der Erste-Hilfe-Kurs behält ein Leben lang seine Gültigkeit! Voraussetzung dafür ist, dass die Bescheinigung über den Kurs nachweist, dass dieser eine Gesamtlänge von mind. 9 UE (Unterrichtseinheiten) à 45 Minuten umfasste.
- 9 UE (Unterrichtseinheiten) à 45 Minuten (6,75 Stunden inklusive Pausen = 7,5 Zeitstunden)
- 45 € pro Kursteilnehmer (sofern die Kursgebühren nicht von der BG oder GUV übernommen werden)
Wer kann diesen Kurs besuchen?
Dieser Kurs ist speziell für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertages-pflege sowie in Schulen von der Grundschule bis zur SekII oder Förderschule.
Wer trägt die Kosten?
Von der Unfallkasse NRW können Bildungsgutscheine angefordert werden. Ich unterstütze Sie gerne bei der Beantragung!
Themen sind unter anderem die typischen und speziellen Kindernotfälle, -krankheiten und ihre Gefahren. Abschließend werden eine korrekt durchgeführte Herz- und lungenwiederbelebung durchführen. Dies geschieht an Reanimationsphantomen mit detailierter Feedbackanalyse der Marke Laerdal:
Erste-Hilfe
bei Kindernotfällen
für Eltern
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mit Tipps vom Profi
Sie erwarten ein Baby oder sind grade Eltern geworden? Sie fragen sich, wie Sie Ihre Wohnung kindersicher machen können oder was in einem Notfall zu tun wäre?
Gerne komme ich zu Ihnen nach Hause und berate Sie zu potentiellen Gefahren. Viele Probleme beseitigen wir gemeinsam direkt vor Ort. Dafür bringe ich ein Angebot an verschiedenen Kindersicherungen und Hilfsmitteln mit. Nachdem wir die Wohnung soweit wie möglich gesichert haben, erteile ich einen sehr persönlichen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder mit professionellen Trainings-möglichkeiten rund um das Neugeborene, Klein- und Schulkind. Die Themen sind ähnlich wie in den Kita-Kursen die typischen und speziellen Kindernotfälle, -krankheiten und eine korrekt durchgeführte Herz- und Lungenwiederbelebung an Reanimationsphantomen mit detailierter Feedbackanalyse der Marke Laerdal:
Dauer: ca. 2 Stunden
Kosten: ab 01.01.2023: 30€ pro Kursteilnehmer